Betreuungsleistung

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Nach Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf jährlich 1.248 € in der Grundstufe, bzw. jährlich 2.496 € sofern eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) festgestellt wurde.

Bis zu diesen Höchstsummen, die einer Jahresbetrachtung unterliegen und daher auch die monatlichen Beträge von 104 € bzw. 208 € überschreiten dürfen, werden Leistungen, die von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden, von der Pflegeversicherung erstattet.

Die Höhe des Betrages wird von der jeweiligen Pflegekasse auf Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach erfolgter Einstufung individuell festgelegt.

Jederzeit ist es möglich auch andere individuelle Leistungen zu vereinbaren, um die Betreuung der Pflegebedürftigen und die Entlastung der pflegenden Angehörigen sicherzustellen.

Wir stehen Ihnen von der Antragstellung bis zur Durchführung der vereinbarten Leistungen jederzeit gern zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu gern unser

Zu den zusätzlichen Betreuung- und Entlastungsleistungen gehören unter anderem:

  • Pflegen von sozialen Kontakten
  • Betreuung von Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause
  • Ausflüge (z. B. Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts)
  • Entlastung der Familie bei Behördengängen, Arztbesuchen,
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Beschäftigungstherapie
  • Entspannungstherapien, Förderung der Motorik
  • Gedächtnistraining, Tanzen, Gymnastik
  • Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
  • Lesen von Büchern, Zeitungen usw.