Behandlungspflege

Leistungen nach SGB V

Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege aus. Sie umfasst medizinische Hilfsleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber für Ihre Behandlung unbedingt notwendig sind.  Außerdem sind Sie und auch niemand Ihrer Angehörigen in der Lage oder bereit dazu, die Verordnung nach den Vorgaben des Arztes auszuführen.

Sie brauchen nichts zu tun. Wir kümmern uns um die Verordnungen und reichen sie bei der Krankenkasse zur Bewilligung ein. Sobald die Genehmigung uns vorliegt, erbringen wir die Leistungen. Bei all Ihren Anträgen, Widersprüchen etc. zu Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern.

Wir übernehmen alle Leistungen der SGB V der Leistungsgruppe 1:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen (S.C.)
  • Bereit stellen von Injektionen
  • Auflegen von Kälte- und Wärmeträgern
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe