Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

Leistungen der Grundpflege

Laut SGB XI sind folgende Maßnahmen Leistungen der Grundpflege:

Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen, Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung

Ernährung

  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung

Mobilität

  • selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Putzen
  • Spülen
  • Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung
  • Beheizen der Wohnung.